Impressum
Sabrina Bär
Sabrina Bär Coaching
Böhmerwaldstraße 18
71263 Weil der Stadt
Kontakt
Telefon: 0152 / 56036448
E-Mail: coaching@sabrina-baer.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE451896875
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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I. Allgemeines und Geltungsbereich
1. Die Vereinbarung und die Erbringung von Dienstleistungen der Firma Sabrina Bär Coaching (im Nachfolgenden auch verkürzt Auftragnehmer genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen von Auftraggeber werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen abweichenden Bedingungen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Die AGB des Auftragnehmers gelten auch dann ohne Einschränkungen, wenn der Auftraggeber im Rahmen der Beauftragung auf seine AGB verweist und der Auftragnehmer diesen AGB nicht ausdrücklich widersprochen hat.
2. Sofern im Rahmen dieser AGB Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Vorschriften enthalten sind, kommt diesen lediglich eine klarstellende Bedeutung zu, es gelten somit die gesetzlichen Vorschriften, auch wenn diesbezüglich keine entsprechende Klarstellung erfolgt ist, in dem Rahmen, in denen sie nicht durch diese AGB abgeändert oder ausgeschlossen werden.
3. Im Einzelfall vereinbarte Individualabreden mit den Auftraggebern (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Geltungsvorrang gegenüber diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, eine Abrede in Textform maßgebend.
4. Sämtliche rechtserheblichen Erklärungen der Auftraggeber im Rahmen des mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften bleiben hiervon unberührt.
5. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten nur erfasst, verarbeitet und firmenintern weitergegeben werden, soweit dies für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere Datenschutzhinweise.
II. Leistungen des Auftragnehmers, Hinweise
Der Auftragnehmer bietet Coachings an. Unter anderem werden sogenannte 1:1-Coachings, Teamcoachings und Rahmenverträge angeboten. Die Leistung des Auftragnehmers richtet sich nach dem im Einzelfall oder im Coaching-Programm vereinbarten Umfang. Sofern nichts anderes vereinbart ist, dauert eine Coachingsession 120 Minuten.
1. Das Coaching erfolgt auf der Grundlage von freiwilliger Lern- und Kooperationsbereitschaft des Auftraggebers bzw. der zu coachenden Personen. Coaching ist ein Prozess bei dem der Auftragnehmer Unterstützung leistet ohne, dass ein bestimmter Erfolg garantiert werden kann oder geschuldet ist. Der Auftragnehmer begleitet den Auftraggeber bzw. die zu coachenden Personen insbesondere durch Gespräche bei der Lösungsfindung.
2. Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Coaching ist keine medizinische Leistung. Coaching ist keine Rechtsberatung.
3. Der Auftraggeber sichert zu, dass die zu coachenden Personen keine psychische Erkrankung haben bzw. er von keiner solchen Krankheit der zu coachenden Personen Kenntnis hat und diese seiner Kenntnis nach psychisch im üblichen Umfang belastbar sind.
4. Bei 1:1-Coachings wird der Auftraggeber oder eine von ihm zu benennende Person gecoacht. Coachingsessions werden je nach Bedarf vereinbart.
5. Bei Teamcoachings werden Mitglieder eines Teams je nach Vereinbarung mit den Teammitgliedern gemeinsam und einzeln in einer zuvor festgelten Anzahl von Coachingsessions gecoacht. Ein Wechsel von Teammitgliedern ist während des Coachings möglich. Ein Wechsel des Teams ist während des Coachings nicht möglich.
6. Rahmenvertrag
a) Die als Rahmenvertrag angebotenen Pakete beinhalten verschiedene Coachingssessions für mehrere Personen und werden von einem Auftraggeber für die zu coachenden Personen beauftragt. Sofern die Auftragserteilung durch ein Unternehmen oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgt, müssen die zu coachenden Personen als Geschäftsführer, (leitende) Angestellte, Arbeitnehmer, Beamte oder im Ehrenamt für die jeweiligen Körperschaft beschäftigt sein. Eine Aufteilung des Angebots über die eigene Organisation hinaus ist ausgeschlossen.
b) Die bei Abschluss eines Rahmenvertrages vereinbarten Coachingsessions müssen innerhalb von einem Jahr ab Zustandekommens des Auftrages vom Auftraggeber abgenommen werden. Sofern die Coachingsessions aufgrund von aus der Sphäre des Auftragnehmers liegenden Gründen oder aus Gründen höherer Gewalt nicht innerhalb dieser Zeit abgenommen werden können, hat die Abnahme innerhalb von sechs Monaten nach Beseitigung der Hinderungsgründe zu erfolgen. Sofern keine fristgemäße Abnahme erfolgt, verfällt der Anspruch des Auftraggebers auf Erbringung der Coachingsessions und schuldet er den für alle im Rahmenvertrag vereinbarten Coachingsessions vereinbarten Preis bzw. hat keinen Anspruch auf Rückgewähr bereits erbrachter Zahlungen.
III. Vertragsangebot, Vertragsabschluss, Vertragsbeendigung
1. An eine unbestimmte Anzahl an Auftraggeber gerichtete Angebote (z.B. in einem Online-Shop, in Flyern etc.) erfolgen freibleibend und sind unverbindlich. Davon umfasst sind auch vom Auftragnehmer veröffentlichte Unterlagen.
2. Mündliche Aussagen, Nebenabreden sowie Zusicherungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Auftragnehmers bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Textform- das gilt auch für Ergänzungen oder Abänderungen.
3. Der Auftragnehmer behält sich an allen im Zusammenhang mit dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag überlassenen Unterlagen Eigentums- und/oder Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung einer fälligen Leistung und nach Ablauf einer angemessenen Frist die Leistung nicht erbringt. Selbiges gilt, wenn der Auftraggeber oder eine zu coachende Person vorsätzlich gegen Bestimmungen dieser AGB verstößt und/oder das Vertrauensverhältnis zum Auftraggeber oder der einer zu coachenden Person nachhaltig gestört ist.
Im Falle der außerordentlichen Kündigung schuldet der Auftragnehmer die Zahlung aller im Vertrag vereinbarten Coachingsessions, unabhängig davon, ob diese bereits erbracht wurden oder nicht. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens des Auftragnehmers möglich.
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen, sind vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu leistende Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zu entrichten.
2. Die vom Auftragnehmer angegebenen und/oder mit dem Auftraggeber vereinbarten Preise verstehen sich stets zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte sich im Laufe des Vertragsverhältnisses der gesetzliche Mehrwertsteuersatz ändern, ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen geänderten Steuersatz gegenüber dem Auftraggeber in Ansatz zu bringen.
3. Die Kosten für 1:1-Coachings werden stets nach erfolgter Inanspruchnahme einer Coachingsession abgerechnet.
4. Die Kosten aller bei einem Rahmenvertrag zu erbringenden Coachingsessions werden zu 50 % bei Auftragserteilung abgerechnet Die restlichen 50 % werden nach erfolgter Abnahme der vereinbarten Coachingssessions in Rechnung gestellt, spätestens jedoch 6 Monate nach Auftragserteilung. Dabei unerheblich ist, ob die Sitzungen bis dahin tatsächlich in Anspruch genommen wurden oder nicht.
5. Die Kosten für Teamcoachings werden stets nach erfolgter Inanspruchnahme einer Coachingsession abgerechnet.
6. Ist eine Coachingsession vereinbart und erfolgt eine Absage durch den Auftraggeber oder eine zu coachende Person weniger als 24 Stunden vor Beginn der Coachingsession oder wird ein aus der Sphäre des Auftraggebers oder einer zu coachenden Person resultierender Grund, der die Coachingsession undurchführbar macht, weniger als 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Coachingsession erkennbar (z.B. das Fehlen der Verpflichtungserklärung der zu coachenden Person), hat der Auftraggeber das volle Honorar für diese Coachingsession zu zahlen und hat keinen Anspruch auf Nachholung der Coachingsession. Selbiges gilt für den Fall, dass der Auftraggeber oder eine zu coachende Person die Coachingsession nach deren Beginn abbricht.
7. Sofern der Auftraggeber oder eine zu coachende Person den Ablauf des Coaching-Programms nachhaltig stört , ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Person von weiteren Coachings auszuschließen und hat der Auftraggeber die vollen Kosten der vereinbarten Coachingsessions, an denen die ausgeschlossene Person nicht mehr teilnehmen kann, zu zahlen. In diesem Fall werden keine Kosten zurückerstattet.
V. Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte
Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur zu, soweit sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist und sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
VI. Erfüllungsort
Als Erfüllungsort für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen gilt der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
VII. Haftungsbeschränkung
1. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich auf Schadenersatz lediglich bei Vorliegen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen nur für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren oder für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultieren. Die Haftung des Auftragnehmers ist für den Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens limitiert.
3. Die sich aus der Ziff. 1 und der Ziff. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat sowie gegenüber Dritten, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis im Interesse des Auftragnehmers tätig werden.
VIII. Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Für die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge gilt ausschließlich deutsches Recht.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.
3. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Regelungen über die ausschließlichen Gerichtsstände.
IX. Salvatorische Klausel
1. Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, gilt anstelle dieser Bestimmung eine Bestimmung, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt oder, falls eine solche nicht in Betracht kommt, die entsprechende gesetzliche Regelung. Gleiches gilt, wenn diese AGB eine Lücke enthalten, die die Vertragsparteien bei deren Kenntnis geregelt hätten.
2. Sofern und soweit eine Bestimmung dieser AGB rechtsunwirksam oder nicht durchführbar ist, wird diese Bestimmung als von den übrigen Bestimmungen abtrennbar angesehen und berührt die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht.
Stand: Februar 2025
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